Leistungen für Verbraucher /Bau- und Architektenrecht
Leistungsspektrum allgemein:
- Grundlegende Beratung zum Bauen im Rahmen der Entscheidungsfindung
- Vertragsüberprüfungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses
- Vertragsverhandlungen
- Vertragsgestaltung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Enge Kooperation mit Sachverständigen
Bei Einzelfragen, z. B.:
- Mängelrügen vor Abnahme
- Rechtliche Überprüfung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen nach BGB VOB/B und HOAI
- Bauzeitverzögerung
- Baustellenverbot
- Arbeitseinstellung des Unternehmers
- Schadensersatz
- Kostenvorschuss
- Begleitung bei der Abnahme
- Vertragsstrafe
- Mängel nach Abnahme
- Mehrkosten (Abwehr)
Rechtsanwalt Rißmann
Ludwigsplatz 6
64283 Darmstadt
Tel. 06151 13 80 5
Mail info@rechtsanwalt-rissmann.de
Jürgen Rißmann Vita
- geboren 1962
- Rechtsanwalt seit 1993
- Studium in Mainz, Heidelberg, Berlin
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Schiedsrichter und Schlichter nach SOBau
- Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e. V. Berlin
- Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Grundsatzurteil: BGH lässt fristlose Kündigung trotz Mietzahlung zu
Mieter können bei zweimaligem Ausbleiben der Miete eine fristlose und /oder eine ordentliche Kündigung erhalten.